Mit einer Stiftung schaffen Sie eine Einrichtung, die Jahrzehnte, vielleicht sogar Jahrhunderte überdauern wird. Umso wichtiger für Sie wird es sein, von Anfang an die richtigen Grundlagen für die „Unternehmung“ Stiftung zu schaffen.
Da unsere Experten unabhängig von gemeinnützigen, konfessionellen oder wirtschaftlichen Einrichtungen arbeiten, können wir Sie neutral und objektiv beraten. Im Mittelpunkt steht das Ziel, Ihre Stiftungsidee im Sinne eines klar definierten Stiftungszweckes genauso zu realisieren, wie es Ihren Wünschen entspricht.
Wir klären Sie umfassend (und auch für den Laien verständlich) über unterschiedliche Stiftungsformen auf und empfehlen Ihnen auf dieser Basis die für Ihr Vorhaben adäquate Rechtsform.
Im Rahmen einer Stiftungsgründung gilt es, komplexe rechtliche und steuerliche Voraussetzungen zu beachten. Wir beraten Sie im Vorfeld und konzipieren das schriftlich niederzulegende Stiftungsgeschäft (Errichtungsurkunde), die Satzung Ihrer Stiftung, die zu bildenden Gremien (z.B. Vorstand, Stiftungsrat, Beirat, Kuratorium) und einen gegebenenfalls zu schließenden Stiftungsverwaltungsvertrag.
Hierbei stellen wir Ihnen unser Netzwerk und ein ausgewähltes Portfolio erfahrener Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare zur Verfügung, damit Sie sich vertrauensvoll für einen Partner Ihrer Wahl und Region entscheiden können.
Entscheidend für den dauerhaften Bestand Ihrer Stiftung ist die Übereinstimmung des laufenden Stiftungsmanagements mit den Bestimmungen der Stiftungssatzung und den aktuellen steuerrechtlichen sowie zivilrechtlichen Vorschriften.
Viele Stiftungen werden zu Lebzeiten vom Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. Der Verwalter steht in einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt vor wachsenden und wechselnden Herausforderungen. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muss.
Schon heute stehen wir Ihnen für die professionelle Verwaltung Ihrer Stiftung zur Verfügung und stellen sicher, dass Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Ein umfassendes Mitwirkungs- und Auskunftsrechte für Sie als Stifter ist selbstverständlich und hiervon unberührt.
Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) oder per Verfügung von Todes wegen errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet.
Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann auch mit weniger als 50.000 Euro Kapital gegründet werden. Die Rechtsform der Treuhandstiftung ist daher in der Regel das angemessene Instrument für einen Stifter, der sein Vermögen einem Zweck auf Dauer widmen will, ohne im Rahmen der Satzung eine Struktur schaffen zu müssen, die die Selbstverwaltung einer rechtsfähigen Stiftung erfordern würde.
Eine Gemeinwohl-orientierte Treuhandstiftung leistet wie alle anderen gemeinnützigen Stiftungsformen einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Durch ihre einfache und flexible Gestaltung ist die Treuhandstiftung für viele Stifter eine adäquate Form, um Ihr Stiftungsvorhaben umzusetzen.
Der Erfolg einer Stiftung steht in direkter Abhängigkeit zu den finanziellen Mitteln, die ihr zur Verfügung stehen. Consilia Stiftungsberatung und Management berät Sie in Hinblick auf die Ansprache entsprechender Zielgruppen, Förderer und Kooperationspartner und entwickelt mit Ihnen praxisorientierte Fundraisingkonzepte und -instrumente. Für die von uns betreuten Organisationen, kleine und große Stiftungen, Vereine und weitere NPOs erschließen wir substantielle Drittmittel und Förderungen seit Jahren mit großem Erfolg. Unser Spektrum erfasst insbesondere:
Identifizieren von Förderungen
Beantragen von Fördermitteln
Kooperationsmanagement und Netzwerkarbeit in Politik, Kultur und Medien
Großspendenakquise
Erbschaftsmarketing
Tue Gutes und rede darüber! In Ihrer Stiftung nimmt eine soziale Idee Gestalt an. Diese sollte nachhaltig zum Thema werden und Strahlkraft entfalten, Menschen erreichen und sie zu Botschaftern oder Multiplikatoren machen. Mit diesem Ziel unterstützen wir Sie gemeinsam mit Netzwerkpartnern im Bereich Marketing und Kommunikation. Nur so gelingt es, die Öffentlichkeit für Ihre Idee zu gewinnen und aus interessierten Zielgruppen aktiv Mitwirkende oder Förderer zu machen. Ein Überblick:
Einrichtung und Betreuung von Social-Media-Kanälen
Gemeinsam mit Ihnen entsteht ein auf Ihre Anforderungen abgestimmtes Maßnahmenprogramm, das Ihr Engagement in den Medien kommuniziert und ein effizientes Netzwerk in Bildung und Kultur, Wirtschaft und Politik aufbaut und pflegt. Führen Sie den Dialog mit Ihren Zielgruppen, setzen Sie immer wieder neue Impulse!
Mit einer Stiftung schaffen Sie eine Einrichtung, die Jahrzehnte, vielleicht sogar Jahrhunderte überdauern wird. Umso wichtiger für Sie wird es sein, von Anfang an die richtigen Grundlagen für die „Unternehmung“ Stiftung zu schaffen.
Da unsere Experten unabhängig von gemeinnützigen, konfessionellen oder wirtschaftlichen Einrichtungen arbeiten, können wir Sie neutral und objektiv beraten. Im Mittelpunkt steht das Ziel, Ihre Stiftungsidee im Sinne eines klar definierten Stiftungszweckes genauso zu realisieren, wie es Ihren Wünschen entspricht.
Wir klären Sie umfassend (und auch für den Laien verständlich) über unterschiedliche Stiftungsformen auf und empfehlen Ihnen auf dieser Basis die für Ihr Vorhaben adäquate Rechtsform.
Im Rahmen einer Stiftungsgründung gilt es, komplexe rechtliche und steuerliche Voraussetzungen zu beachten. Wir beraten Sie im Vorfeld und konzipieren das schriftlich niederzulegende Stiftungsgeschäft (Errichtungsurkunde), die Satzung Ihrer Stiftung, die zu bildenden Gremien (z.B. Vorstand, Stiftungsrat, Beirat, Kuratorium) und einen gegebenenfalls zu schließenden Stiftungsverwaltungsvertrag.
Hierbei stellen wir Ihnen unser Netzwerk und ein ausgewähltes Portfolio erfahrener Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare zur Verfügung, damit Sie sich vertrauensvoll für einen Partner Ihrer Wahl und Region entscheiden können.
Entscheidend für den dauerhaften Bestand Ihrer Stiftung ist die Übereinstimmung des laufenden Stiftungsmanagements mit den Bestimmungen der Stiftungssatzung und den aktuellen steuerrechtlichen sowie zivilrechtlichen Vorschriften.
Viele Stiftungen werden zu Lebzeiten vom Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. Der Verwalter steht in einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt vor wachsenden und wechselnden Herausforderungen. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muss.
Schon heute stehen wir Ihnen für die professionelle Verwaltung Ihrer Stiftung zur Verfügung und stellen sicher, dass Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Ein umfassendes Mitwirkungs- und Auskunftsrechte für Sie als Stifter ist selbstverständlich und hiervon unberührt.
Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) oder per Verfügung von Todes wegen errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet.
Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann auch mit weniger als 50.000 Euro Kapital gegründet werden. Die Rechtsform der Treuhandstiftung ist daher in der Regel das angemessene Instrument für einen Stifter, der sein Vermögen einem Zweck auf Dauer widmen will, ohne im Rahmen der Satzung eine Struktur schaffen zu müssen, die die Selbstverwaltung einer rechtsfähigen Stiftung erfordern würde.
Eine Gemeinwohl-orientierte Treuhandstiftung leistet wie alle anderen gemeinnützigen Stiftungsformen einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Durch ihre einfache und flexible Gestaltung ist die Treuhandstiftung für viele Stifter eine adäquate Form, um Ihr Stiftungsvorhaben umzusetzen.
Der Erfolg einer Stiftung steht in direkter Abhängigkeit zu den finanziellen Mitteln, die ihr zur Verfügung stehen. Consilia Stiftungsberatung und Management berät Sie in Hinblick auf die Ansprache entsprechender Zielgruppen, Förderer und Kooperationspartner und entwickelt mit Ihnen praxisorientierte Fundraisingkonzepte und -instrumente. Für die von uns betreuten Organisationen, kleine und große Stiftungen, Vereine und weitere NPOs erschließen wir substantielle Drittmittel und Förderungen seit Jahren mit großem Erfolg. Unser Spektrum erfasst insbesondere:
Identifizieren von Förderungen
Beantragen von Fördermitteln
Kooperationsmanagement und Netzwerkarbeit in Politik, Kultur und Medien
Tue Gutes und rede darüber! In Ihrer Stiftung nimmt eine soziale Idee Gestalt an. Diese sollte nachhaltig zum Thema werden und Strahlkraft entfalten, Menschen erreichen und sie zu Botschaftern oder Multiplikatoren machen. Mit diesem Ziel unterstützen wir Sie gemeinsam mit Netzwerkpartnern im Bereich Marketing und Kommunikation. Nur so gelingt es, die Öffentlichkeit für Ihre Idee zu gewinnen und aus interessierten Zielgruppen aktiv Mitwirkende oder Förderer zu machen. Ein Überblick:
Einrichtung und Betreuung von Social-Media-Kanälen
Gemeinsam mit Ihnen entsteht ein auf Ihre Anforderungen abgestimmtes Maßnahmenprogramm, das Ihr Engagement in den Medien kommuniziert und ein effizientes Netzwerk in Bildung und Kultur, Wirtschaft und Politik aufbaut und pflegt. Führen Sie den Dialog mit Ihren Zielgruppen, setzen Sie immer wieder neue Impulse!
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